Wie wir funktionieren
Organigramm unserer Institution
Die Generalversammlung entscheidet über:
- die Abänderung der Satzungen
- die Aufnahme der Mitglieder oder deren Ausschluss
- die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder
- die Ernennung der Rechnungsprüfer
- die Annahme des Haushaltes und der Jahresabschlüsse
- die Auflösung der Vereinigung.
Der Verwaltungsrat verfügt über alle Befugnisse, die zum Erreichen des Zieles der Gesellschaft notwendig sind, außer den Befugnissen, die ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Seit 1985 entsenden die Gemeinden wie auch die Öffentlichen Sozialhilfezentren je einen Vertreter in den Verwaltungsrat.